ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Aquaborne

Begriffsbestimmungen

Aufgrund des Umfanges der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde bei personenbezogenen Bezeichnungen auf die Angabe beider Geschlechter verzichtet. Sämtliche in den AGB enthaltenen Bezeichnungen sind jedoch geschlechtsneutral für beide Geschlechter zu verstehen.

Begriffsbestimmungen:

AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Aquaborne-Onlineshop

Aquaborne:
Inh. Susanne Ritschel
Schukowitzgasse 77a/2/13
1220 Wien

Aquaborne Onlineshop:
Gesamtheit der Produkte, Dienstleistungen und Inhalte die von Aquaborne auf den Internetseiten unter der Domain www.Aquaborne.at (Online-Shop) u.a. angeboten bzw. dargestellt werden.

Konsument:
Personen, die mit Aquaborne in einem Vertragsverhältnis stehen und in den Schutzbereich des Konsumentenschutzgesetzes bzw. FAGG fallen.

Sonstige Kunden:
Personen, die mit Aquaborne in einem Vertragsverhältnis stehen und nicht in den Schutzbereich des Konsumentenschutzgesetzes fallen.

Kunden:
Konsumenten und sonstige Kunden

§ 1 Geltungsbereich und Dauer der Geltung der AGB

Die AGB gelten für sämtliche Beziehungen im Rahmen des Aquaborne-Portals zwischen Aquaborne einerseits sowie Konsumenten und sonstigen Kunden andererseits sowie bei sämtlichen sonstigen Vertragsverhältnissen, soweit auf sie Bezug genommen wird, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine andere Regelung vorsehen.

Die Geltungsdauer der AGB ist unbefristet und endet mit Inkrafttreten neuerer AGB.

Sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, gelten die AGB auch für künftige Geschäfte und Vertragsverhältnisse, auch wenn nicht neuerlich darauf hingewiesen wird.

Im Falle neuer AGB werden sonstige Kunden schriftlich bzw. per Mail darüber informiert. Sofern sonstige Kunden nicht explizit durch schriftliche Mitteilung binnen 14 Tagen Einspruch dagegen erheben, gelten die neuen AGB als vereinbart.

§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag

Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen im Rahmen des Online-Shops stellt kein rechtlich verbindliches Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.

Durch den Abschluss des jeweiligen Bestellvorganges durch den Konsumenten mittels Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“, gibt diese eine verbindliche Bestellung ab.

Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Die Vertragsannahme findet erst statt, wenn der Kunde eine E-Mail erhält, mit der Aquaborne den Versand der Ware, die Buchung oder den Auftrag bestätigt.

§ 3. Lieferbeschränkungen und –änderungen

3.1. Grundsätzliches Freibleiben von Angeboten:
Die von Aquaborne im Online-Shop (“www.Aquaborne.at”) platzierten Angebote gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bei dem Angebot vermerkt ist, nur “solange der Vorrat reicht”. Angaben zu Produkten, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2. Rücktrittsrecht bei Fehlern, Irrtümern und/oder Lieferproblemen:
Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im Online-Shop (“www.Aquaborne.at”) ist Aquaborne zum Rücktritt berechtigt. Auch wenn das bestellte Produkt bzw. ein vergleichbares Produkt nicht verfügbar ist, weil Aquaborne von seinem Lieferanten nicht mit dem vorgenannten Produkt beliefert wird, hat Aquaborne das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen wird Aquaborne den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht bzw. nicht in der vereinbarten Form möglich ist, und ihm die eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.

3.3. Rücktrittsrecht bei höherer Gewalt:
Macht höhere Gewalt die Lieferung oder eine sonstige Leistung unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Aquaborne ausgeschlossen. In diesen Fällen wird Aquaborne den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht erfolgen wird und ihm die eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.

3.4. Rücktrittsrecht bei grobem Missverhältnis zwischen Aufwand und Kundeninteresse:
Aquaborne kann außerdem die Leistung verweigern und vom Vertrag zurücktreten, wenn dieser einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. In diesen Fällen wird Aquaborne den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht erfolgen wird und ihm die eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.

3.5. Rücktrittsrecht bei zweimaligem vergeblichen Zustellungsversuch:
Sollte die Zustellung der Ware trotz zweimaligen Versuchs scheitern, gilt der Kaufvertrag automatisch als durch Rücktritt erloschen. In diesen Fällen wird Aquaborne den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht mehr erfolgen wird, und ihm die eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstatten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist Aquaborne berechtigt, den ihm entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendung geltend zu machen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, an dem dieser in Annahmeverzug gerät.

3.6. Reduzierungsmöglichkeit des Lieferumfanges bei Lieferbehinderungen:
Aquaborne ist berechtigt, bei Lieferungsbehinderung des Zulieferers von mehr als einer Woche, die Lieferungen und sonstigen Leistungen, auch regional, zu beschränken und die verfügbaren Mengen nach billigem Ermessen auf die Kunden zu verteilen. Wird die Verspätung der Lieferung oder Leistung aufgrund einer der vorgenannten Verzögerungen für Aquaborne nachweislich unzumutbar, kann er nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

§ 4 Rücktrittsrecht und Widerruf

4.1. Rücktrittsrecht
Die Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen des Widerrufsrechts sind in der folgenden Widerrufsbelehrung aufgeführt:

Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Aquaborne:
Inh. Susanne Baringer
Schukowitzgasse 77a/2/13
1220 Wien
E-Mail: info(at)aquaborne.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die  sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Bei Waren, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen diese 12,90 EUR.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausnahmen vom Rücktrittsrecht (kein Rücktritt):

“Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über:

– Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,

– Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,

– Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

– Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

– Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

– alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,

– Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

– Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

4.2. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht:

Der Konsument hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über

–Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,

–Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,

–Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

–Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

–Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

–alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,

–Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

–Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,

§ 5 Gültigkeit der Preise und Versandkosten

5.1. Gültigkeit der Preise:

Die im Online-Shop (“www.Aquaborne.at”) genannten Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie andere eventuell einzuhebende Steuern. Aquaborne steht das Recht zu, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen oder bei Ablehnung durch den Kunden vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche Nebenkosten wie Kosten für Verpackung, Versand, Transport, Transportversicherung, Entsorgung u. ä. gehen zu Lasten des Kunden.

5.2. Versandkosten:

Für Lieferungen innerhalb der Republik Österreich, der Bundesrepublik Deutschland und Staaten der EU, werden Versandkosten in Abhängigkeit des Gesamtgewichtes, des Gesamtbestellwertes (inkl. MWSt.) und der zu transportierenden Waren oder in Form eines Pauschalbetrages verrechnet. Die jeweils geltende Art der Versandkostenberechnung ist auf den Seiten des Online-Shops (“www.Aquaborne.at”) unter dem Stichwort “Versandkosten” abrufbar. Die Höhe der Versandkosten bzw. des Versandkostenanteils wird während des Bestellvorganges angezeigt.

5.3. Zusatzleistungen:

Im Online-Shop (“www.Aquaborne.at”) genannte Preise beinhalten keine Zusatzleistungen wie Inbetriebnahme, Schulung oder sonstige Dienstleistungen.

§ 6 Zahlung

Die Bezahlung erfolgt mittels der im Online-Shop (“www.Aquaborne.at”) zur Auswahl gestellten Möglichkeiten. Als Verrechnungswährung gilt ausschließlich Euro als vereinbart. Sie können wahlweise per Vorkasse, PayPal oder mit KreditKarte bezahlen. Aquaborne behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.

Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung, Ratenkauf und Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern leiten wir Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an Klarna zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur diejenigen Zahlarten anbieten können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind. Weitere Informationen und Klarnas Nutzungsbedingungen für Deutschland finden Sie hier und für Österreich hier. Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier. Ihre Personenangaben werden von Klarna in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmung Deutschland/ Österreich behandelt.

In Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:

  • Rechnung: Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Versand der Ware. Die Rechnungsbedingungen finden Sie hier.
  • Ratenkauf: Mit dem Finanzierungsservice von Klarna können Sie Ihren Einkauf flexibel in monatlichen Raten von mindestens 1/24 des Gesamtbetrages (mindestens jedoch 6,95 EUR) oder unter den sonst in der Kasse angegebenen Bedingungen bezahlen. Die Ratenzahlung ist jeweils zum Ende des Monats nach Übersendung einer Monatsrechnung durch Klarna fällig. Weitere Informationen zum Ratenkauf einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite finden Sie hier.
  • Sofortüberweisung: Die Belastung Ihres Kontos erfolgt unmittelbar nach Abgabe der Bestellung.
  • Lastschrift: Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware. Der Zeitpunkt wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Kreditkarte (Visa/Mastercard): Verfügbar in Österreich. Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware oder Tickets / Verfügbarkeit des Services oder im Falle eines Abonnements entsprechend der kommunizierten Zeiten.

Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung, Ratenkauf und Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Nähere Informationen und Klarnas Nutzerbedingungen finden Sie hier. Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier. Ihre personenbezogenen Daten werden von Klarna in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen behandelt.

6.2. Fälligkeit
Abhängig von der im Online-Shop (“www.Aquaborne.at”) gewählten Zahlungsart ist der Kaufpreis:

– bei Zahlungsart “Vorkasse” binnen 3 Werktagen ab Datum der Online-Bestellung fällig,

– “Online Clearing Services” (z.B. PayPal, sofortüberweisung.de.) sofort (zum Zeitpunkt der Online-Bestellung) fällig.

6.3. Auslandsüberweisungen:
Für Geldüberweisungen auf bzw. von Konten im Ausland trägt der Kunde allfällige Spesenforderungen des überweisenden bzw. empfangenden Geldinstituts in der gesamten Höhe.

6.4. Verzugszinsen:
Bei Zahlungsverzug des Kunden, ist Aquaborne berechtigt, Zinsen in Höhe der, von Aquaborne selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens jedoch in Höhe von 5% p. a. über dem jeweils aktuellen EURIBOR-Zinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt Aquaborne vorbehalten.

6.5. Ausschluss der Aufrechnung:
Eine Aufrechnung gegenüber Aquaborne ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Aufrechnung mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder durch Aquaborne anerkannten Forderung erfolgt.

6.6. Begrenzung eines Zurückbehaltungsrechts auf das konkrete Vertragsverhältnis:
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber Aquaborne kann nur auf Ansprüche gestützt werden, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

6.7. Betragsmäßige Begrenzung eines Zurückbehaltungsrechts:
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden wegen eines Mangels ist in jedem Fall auf den Teil des, Aquaborne geschuldeten Betrages beschränkt, dessen Einbehaltung unter Berücksichtigung der Kosten für die Beseitigung des behaupteten Mangels in angemessenem Verhältnis zum insgesamt, Aquaborne noch geschuldeten Betrag steht.

§ 7 Auslieferung, Gefahrtragung und Erfüllungsort

7.1. Gefahrtragung:
Die Lieferungen von Aquaborne erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

7.2. Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Aquaborne. Mit Verlassen des Lagers von Aquaborne geht die Gefahr des zufälligen Untergangs von Waren auf den Kunden über.

7.3. Regionale Beschränkung:
Lieferungen erfolgen an die, vom Kunden angegebene Lieferanschrift, jedoch nur innerhalb der europäischen Union. Generell liefert Aquaborne weltweit. Versandbedingungen und Kosten für Lieferungen in nicht EU-Länder sind separat per E-Mail (info(at)aquaborne.at) anzufragen (z.B. Schweiz, Russland).

7.4. Aufbewahrung:
Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Kunden liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Kunden.

7.5. Verweigerung der Annahme:
Verweigert der Kunde die Annahme einer ihm zugesandten Ware, ist Aquaborne nicht zu nochmaliger Sendung verpflichtet. Aquaborne ist aber berechtigt, eine Unkostenpauschale für den entstandenen Aufwand bzw. nach Vertragsrücktritt bei Nichtabholung der Ware binnen 14 Tagen durch den Kunden in Höhe von 15% vom Bruttorechnungsbetrag zu erheben, ohne dass die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens nachgewiesen werden muss (eine Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche wird ausdrücklich vorbehalten).

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1. Eigentumsvorbehalt als solches:
Aquaborne behält sich Eigentums-, Nutzungs- und sonstige Rechte an der verkauften Ware bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der zugrunde liegenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

8.2. Wertsicherung:
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern.

8.3. Pfändung und Informationspflicht:
Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu verpfänden. Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde diesen unverzüglich auf die Rechte von Aquaborne ausdrücklich hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich davon zu benachrichtigen.

8.4. Übertragener Anspruch bei Verarbeitung:
Im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware durch Verbindung mit anderen zu einer einheitlichen neuen Sache, überträgt der Kunde schon jetzt im Voraus sein Eigentumsrecht an der neuen Sache auf Aquaborne im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren.

8.5. Fortbestehen des Eigentumsvorbehalts:
Der Eigentumsvorbehalt bleibt bis zur vollständigen Befriedigung der Ansprüche von Aquaborne bestehen, auch wenn einzelne der Forderungen von Aquaborne in laufenden Rechnungen mit aufgenommen werden, hier Saldierungen vorgenommen und/oder Anerkenntnisse ausgesprochen werden.

8.6. Freigabe von Eigentumsvorbehalten im Falle der Übersicherung:
Aquaborne ist verpflichtet, bestehende Sicherungen durch Eigentumsvorbehalte nach seiner Wahl freizugeben, soweit ihr Wert insgesamt die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 9 Gewährleistung

9.1. Anzeigepflicht:
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch Aquaborne zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Aquaborne unverzüglich schriftlich Anzeige darüber zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als in Ordnung übernommen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als in Ordnung. Ist der Kunde ein Konsument, so beträgt die Frist zur Geltendmachung von Mängeln 2 Jahre ab Lieferung. Bei Geltendmachung innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe wird das Bestehen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe gesetzlich vermutet, bei späterer Geltendmachung ist der Kunde dafür beweispflichtig, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Im Falle der gerechtfertigt erhobenen Mängelrüge ist Aquaborne die Gelegenheit zur Verbesserung oder Nachlieferung zu geben. Wandlung und Preisminderung sind erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung zulässig. Sämtliche Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn die von Aquaborne gelieferten Waren anderweitig verändert oder instand gesetzt worden sind.

9.2. Gewährleistung durch mangelfreien Ersatz oder fachgerechte Reparatur:
Ein bei Lieferung bereits fehlerhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Aquaborne durch ein gleichwertiges mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen. Soweit ein von Aquaborne zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist dieser nach seiner Wahl zur Verbesserung oder Austausch verpflichtet. Die gegebenenfalls erforderlichen Frachtkosten für den Transport der Ware zu Aquaborne fallen dem Kunden zur Last.

9.3. Hinweis zur negativen Abgrenzung von Gewährleistungsfällen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

– bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,

– bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunde schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind, insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer, u.ä.),

– bei Schäden die auf fehlerhafte Installation durch den Kunden oder durch, vom Kunden beauftragte Dritte, Bedienungsfehler, Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch den Kunden oder hierzu nicht berechtigte Dritte sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind,

– bei Schäden aufgrund einer anderen als der gewöhnlichen Verwendung.

Aquaborne leistet ferner keine Gewähr für Fehler, die durch unsachgemäße Reparatur durch einen, vom Hersteller nicht autorisierten Servicepartner entstanden sind.

9.4. Unverhältnismäßiger Aufwand der gewünschten Form der Nacherfüllung:
Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersetzung des Produktes oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen ist, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von Aquaborne, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.

9.5. Kostenersatz:
Sollte die Kaufsache nicht fehlerhaft oder nicht mit einem von uns zu vertretenden Mangel behaftet sein, hat Aquaborne das Recht, dem Kunden hierfür die Überprüfungs- und Frachtkosten in Rechnung zu stellen.

9.6. Herstellergarantie:
Durch eine gegebenenfalls vom Hersteller eingeräumte Garantie werden die vorstehenden Verpflichtungen im Verhältnis zu Aquaborne nicht erweitert oder abgeändert.

§ 10 Verjährungsfrist

Von den nachfolgenden Regelungen nicht betroffen sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch Aquaborne, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Des Weiteren gelten die nachfolgenden Regelungen nicht für den Fall der Inanspruchnahme von Aquaborne auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes.

10.1. Grundsätzliche Beschränkung der Verjährung auf ein Jahr:
Für die Verjährung von Mängel-Gewährleistungsansprüchen gegen Aquaborne werden die gesetzlichen Verjährungsfristen auf 1 Jahr reduziert, soweit nicht die in nachfolgenden Ziffern 2. und 3. genannten Ausnahmen zum Zuge kommen. Für den Beginn der Verjährung bleibt es bei den jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

10.2. Sonderregelung für Konsumenten:
Für den Fall des Vertragsabschlusses mit einem Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (Konsument), gilt statt der vorbenannten Regelung in Ziffer 1. eine Beschränkung der Verjährung von Ansprüchen gegen Aquaborne wegen Mängeln auf 2 Jahre. Auch in diesem Fall bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen zum Beginn der jeweiligen Verjährungsfrist.

10.3. Ausschluss der vorliegenden Verjährungsbeschränkung bei Arglist oder Garantie:
Die Verjährungsverkürzungen gemäß den vorgenannten Regelungen gelten nicht im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch Aquaborne oder im Fall einer Garantie durch Aquaborne für die Beschaffenheit seiner Leistungen.

10.4. Herstellergarantie:
Durch eine gegebenenfalls vom Hersteller eingeräumte Garantie wird die Verjährungsfrist nach vorstehenden Regelungen nicht verlängert.

§ 11 Zugesicherte Eigenschaften und Garantien

11.1. Keine Haftung für Prospektmaterial:
Von Aquaborne zur Verfügung gestelltes Prospektmaterial ist eine unverbindliche Beschreibung der jeweiligen Produkte und begründet keinerlei zugesicherte Eigenschaften oder Garantien.

11.2. Ausschluss von Garantiezusagen durch Aquaborne:
Garantiezusagen durch Aquaborne werden grundsätzlich nicht abgegeben, sofern nicht ausdrücklich als solche benannt.

11.3. Übertragung von Ansprüchen aufgrund möglicher Garantiezusagen Dritter:
Aquaborne ist jedoch bereit, so der Kunde der Ansicht sein sollte, dass Zusicherungen des Herstellers bzw. Lieferanten gegenüber Aquaborne als Garantie oder Zusage einer zugesicherten Eigenschaft zu bewerten sind, dem Kunden die diesbezüglich vermeintlichen Ansprüche gegenüber dem Lieferanten bzw. dem Hersteller, Zug um Zug gegen Zahlung der diesbezüglich gegebenenfalls vom Kunden ein- oder zurückbehaltenen Vergütungsansprüche, abzutreten.

§ 12 Haftung und Schadensersatz

12.1. Ausschluss bei fehlendem Verschulden:
Schadensersatzansprüche gegen Aquaborne werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf schuldhafte Pflichtverletzung von Aquaborne, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

12.2. Begrenzter Haftungsausschluss bei einfacher Fahrlässigkeit:
Schadenersatzansprüche gegen Aquaborne wegen Fahrlässigkeit werden des weiteren ausgeschlossen, soweit sie nicht die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten betreffen und, soweit in sonstigen Fällen des weiteren die Schäden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch Aquaborne, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

12.3. Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten:
Sollte Aquaborne wesentliche Vertragspflichten verletzen, haftet Aquaborne auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden, mit dessen Entstehen Aquaborne bei Vertragsabschluss aufgrund der, Aquaborne zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

12.4. Haftung bei Arglist oder Garantie oder auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes:
Unberührt von obigen Einschränkungen verbleibt die Haftung von Aquaborne aus arglistigem Handeln oder Verschweigen, wie auch im Fall der Übernahme einer Garantie durch Aquaborne für die Beschaffenheit seiner Ware, wie auch im Fall der Inanspruchnahme von Aquaborne auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes.

12.5. Haftung aus Delikt:
Auch im Fall der Haftung von Aquaborne aus Delikt gelten die oben unter Ziffer 12.1. bis 12.4. geregelten Beschränkungen sinngemäß.

12.6. Herstellergarantie:
Eine Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Aquaborne dar.

§ 13 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Export

13.1. Ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts:
Als ausschließlich auf das Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung anzuwenden, wird hiermit das Recht der Republik Österreich vereinbart. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, kurz: CISG), wird ausgeschlossen.

13.2. Gerichtsstandsvereinbarung allgemein:
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Aquaborne wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Geschäftssitz bzw. Wohnsitz hat, oder der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Republik Österreich verlegt, oder, wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13.3. Gerichtsstandsvereinbarungen bei bestimmten Kunden:
Abweichend von den unter obiger Ziffer 2. geregelten Einschränkungen ist in jedem Fall der Gerichtsstand der Geschäftssitz von Aquaborne , falls es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

13.4. Export:

Insoweit die Leistungen von Aquaborne österreichischen oder anderen nationalen oder internationalen Export-Kontrollbestimmungen unterliegen, versichert der Kunde schon jetzt, diese Bestimmungen im Falle des Exportes oder Re-Exportes von Leistungen, die er durch Aquaborne erhalten hat, vollständig zu beachten. Aquaborne ist berechtigt, die Erfüllung eines Vertrages zu verweigern, wenn dadurch obige Vorschriften verletzt werden würden.

§ 14 Datenschutz

Bitte entnehmen Sie unsere umfangreiche Datenschutzerklärung dem Menüpunkt „Datenschutzerklärung“.

§ 15 Informationspflicht

Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich die Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, ist der Kunde verpflichtet, Aquaborne die Änderungen umgehend per E-Mail an info(at)aquaborne.at oder bei registrierten Kunden (Kundenkonto) durch Änderung der Angaben im Kundenbereich des Online-Shops (“www.Aquaborne.at”) mitzuteilen. Unterlässt der Nutzer diese Information oder gibt er von vornherein falschen Daten, insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse an, so kann Aquaborne, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt. Die Fehlerhaftigkeit der Angaben wird vermutet, wenn eine an den Nutzer gerichtete E-Mail-Nachricht dreimal hintereinander retourniert wird oder die Leistung aufgrund fehlerhafter Anschrift nicht erbracht werden kann.

§ 16 Haftungsausschluss für fremde Links

Aquaborne verweist in seinem Online-Shop (“www.Aquaborne.at”) ggf. mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: Aquaborne erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sich Aquaborne hiermit ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter Seiten Dritter auf “www.Aquaborne.at” und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.

§ 17 Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Regelungslücken

17.1. Erhaltung des Vertragsverhältnisses:
Sollte eine der vorliegenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke vorliegen, so bleibt das zugrunde liegende Vertragsverhältnis, wie auch die übrigen Regelungen der vorliegenden Bedingungen hiervon in ihrer Wirksamkeit unberührt.

17.2. Salvatorische Klausel:
Für den Fall einer unwirksamen Regelung oder einer Regelungslücke im zugrunde liegenden Vertragswerk oder den vorliegenden Bedingungen, wird vereinbart, dass die dann einschlägige gesetzliche Regelung zum Zuge kommt, soweit diese den Regelungsbedarf für den fraglichen Bereich ausreichend klärt. Ansonsten vereinbaren die Parteien, die unwirksame Regelung oder die Regelungslücke durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Regelung bzw. Regelungslücke möglichst nahe kommt.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.